ABGESCHLOSSENE PROJEKTE

ENSURE: Förderung und Beurteilung der Selbstbestimmungsfähigkeit von Menschen mit Demenz im Zusammenhang mit der Einwilligung in klinische Studien

FÖRDERUNG:

ENSURE wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Förderkennzeichen: 01GP1623B
Laufzeit: 2016-2019

PROJEKTBESCHREIBUNG:

Als Folge des demographischen Wandels wir die ohnehin bereits hohe Zahl an Menschen mit Demenz in den folgenden Jahrzehnten in Europa weiter deutlich steigen. Aus diesem Grund gibt es einen hohen Bedarf an medizinischer Forschung im Bereich der Demenz. Menschen mit Demenz haben das Recht, im Rahmen einer informierten Einwilligung oder Ablehnung selbst zu entscheiden, ob sie an Forschung teilnehmen möchten oder nicht. Hohe Standards für den Prozess der informierten Einwilligung oder Ablehnung bzw. für die Beurteilung von Selbstbestimmungsfähigkeit sind erforderlich, um potentielle Forschungsteilnehmer vor negativen Konsequenzen zu schützen.

ENSURE ist ein internationales und interdisziplinäres Projekt mit den folgenden Projektpartnern:

Das Projekt umfasst Forscher aus der Gerontologie, der Psychologie, der Psychiatrie, den Rechtswissenschaften, und Medizinethik. Das Projekt zielt darauf ab, praktische Empfehlungen für klinische Forscher zu erarbeiten, die sie bei der Beurteilung der Selbstbestimmungsfähigkeit unterstützen, diejenigen schützen, die krankheitsbedingt nicht selbstbestimmungsfähig sind und sicherstellen, dass die Teilnahme von Menschen mit Demenz an medizinischer Forschung ethisch gerechtfertigt ist. Das Bochumer Teilprojekt fokussiert dabei auf konzeptionelle Fragen zur informierten Einwilligung bzw. Ablehnung sowie zur Selbstbestimmungsfähigkeit.

Im thematischen Kontext des ENSURE-Projekts waren Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann und Jakov Gather Mandatsträger der Akademie für Ethik in der Medizin und Matthé Scholten und Astrid Gieselmann Mitglieder der Experten-Gruppe für das AMWF S2k-Leitlinienprojekt „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen.“

BETEILIGTE WISSENSCHAFTLER:

VORAUSVERFÜGUNGEN IN DER PSYCHIATRIE

PROJEKTBESCHREIBUNG:

Eine Vorausverfügung ist ein Dokument, in dem ein Patient für den Fall seiner späteren Einwilligungsunfähigkeit seinen Willen für zukünftige konkrete gesundheitliche Situationen festlegen kann. In der Psychiatrie sind Vorausverfügungen insbesondere für Patienten mit Erkrankungen relevant, bei denen es im Krankheitsverlauf zu Phasen der Einwilligungsunfähigkeit kommen kann, wie beispielsweise bei bipolaren Störungen, rezidivierenden depressiven Störungen oder Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises. Vorausverfügungen können die Selbstbestimmung von Patienten und ihre Mitsprachemöglichkeiten stärken sowie zu einer Reduktion von Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen beitragen.

Bei der Implementierung von Vorausverfügungen stellen sich grundsätzliche ethische Fragen: Wie sollte mit Vorausverfügungen umgegangen werden, in denen jegliche psychiatrische Behandlung abgelehnt wird? Sollten Vorausverfügungen jederzeit widerrufbar sein oder sollten Patient das Recht haben, einen Widerruf im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit auszuschließen?

Neben der konzeptionellen Analyse der ethischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Vorausverfügungen stellen, ergeben sich auch empirische Fragen bezüglich ihrer Implementierung in der klinischen Praxis. Trotz des großen Interesses an Vorausverfügungen aufseiten von Patienten mit psychischen Störungen, werden nämlich nur wenige Vorausverfügungen tatsächlich abgeschlossen. Die Ursache dafür wird in verschiedenen praktischen Implementierungshindernissen vermutet, wie z.B. in einem Zeitmangel im klinischen Alltag oder einer mangelnden Zugänglichkeit von Vorausverfügungen.

In einem Promotionsprojekt sollen institutionelle Hürden und Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung von Vorausverfügungen identifiziert werden. Im Rahmen einer bundesweiten quantitativen Fragebogenerhebung werden die Einschätzungen, der Kenntnisstand und die bisherigen Erfahrungen von Psychiatern zu verschiedenen Formen von Vorausverfügungen ermittelt. Die gesammelten Daten werden deskriptiv statistisch ausgewertet.

BETEILIGTE WISSENSCHAFTLER:

Ethische Expertise in der klinischen Praxis – Eine empirisch-ethische Untersuchung zur normativen Kompetenz bei Wertekonflikten in der Psychiatrie

FoRUM, Ruhr-Universität Bochum
Wissenschaftler: Joschka Haltaufderheide und Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann
2017-2018

Klausurwoche: Fürsorglicher Zwang in der Medizin? Grundlagen, Konfliktfelder, Präventionsmöglichkeiten

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderprogramm ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften
Wissenschaftler: Jakov Gather, Tanja Henking, Alexa Nossek und Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann
2016-2017

Einführung und Evaluation von Patientenverfügungen im Krankenhaus

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderkennzeichen: 1711701
Prof. Dr. Dr. Vollmann
2001-2003

Ethicists and Practitioners in Collaboration on Capacity (EPICC)

European Commission
European Fifth Framework
Förderkennzeichen: QLG6-CT-2001-00037
Prof. Dr. Dr. Vollmann
2002-2003

Empirische Untersuchungen zur Einwilligungsfähigkeit und zum Prozeß des Informed Consent bei psychisch Kranken

Deutsche Forschungsgemeinschaft
Sachbeihilfe
Förderkennzeichen: Az. Vo 625/2-1
Prof. Dr. Dr. Vollmann
1998-2001

Ethical, legal, and social aspects of brain research

European Commission
Biotechnology Program (BIOTECH II)
Förderkennzeichen: BIOTECH 2B104 CT97 2264
Prof. Dr. Dr. Vollmann
1997-1999

Ethische Probleme der Aufklärung und Einwilligung (Informed Consent) in der Medizin am Beispiel von dementen Patienten

Deutsche Forschungsgemeinschaft Habilitandenstipendium
Förderkennzeichen: Az. Vo 625/1-3
Prof. Dr. Dr. Vollmann
1994-1996